Rotkäppchen Alkoholfrei – nun auch als Rosé erhältlich

Mit einer innovativen neuen Sektkreation erweitern die Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien ihr Produktportfolio: Der Rotkäppchen Alkoholfrei Rosé ist die beerige Alternative zum bereits erfolgreich im Markt eingeführten Rotkäppchen Alkoholfrei Sekt. Wer also bei einer prickelnden Sektrunde „trocken“ bleiben möchte, der hat nun die Auswahl aus zwei alkoholfreien Schaumweinen aus dem Hause Rotkäppchen.

Gründe für gesellige Runden, bei denen mit einem Glas Sekt angestoßen wird, gibt es viele. Leider gibt es aber auch ebenso viele Gründe, beim Einschenken des prickelnden Vergnügens „nein“ zu sagen. Ein wichtiger Geschäftstermin, ein anstehendes Tennismatch oder die Heimfahrt mit dem Auto können in Zukunft jedoch nicht mehr für Ablehnung sorgen – wenn der Rotkäppchen Alkoholfrei Rosé angeboten wird. Mit seinem beerig-fruchtigen Geschmack und bei einer optimalen Trinktemperatur von sechs Grad Celsius ist er der perfekte Sekt für eine gemütliche Sommerrunde, ohne an das Thema „Alkohol“ denken zu müssen. Und bei den kalorienbewussten Sektfreunden kann die neue Kreation ebenfalls punkten: Mit nur 33 kcal pro 100 ml (das entspricht einem typischen Glas) hat die alkoholfreie Variante nur fast die Hälfte der Kalorien eines üblichen halbtrockenen Schaumweins.

Ohne Alkohol, aber reich an Geschmack

Mit der Erfahrung aus über 150 Kellerei-Jahren haben es die Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien perfekt verstanden, diesen innovativen Sekt zwar vom Alkohol, nicht aber vom vollen Geschmack zu befreien. Besonders hochwertige Weine werden in einem schonenden Verfahren unter Vakuum so erhitzt, dass der Alkohol zwar verdampft, die kostbaren Geschmacksstoffe aber im Wein erhalten bleiben. So verbleibt der typische, feinfruchtige und vollmundige Geschmack im Sekt und sorgt für den vollen Genuss. Beim Rotkäppchen Alkoholfrei Rosé überzeugt vor allem das runde Geschmacksprofil mit der leichten Note von Himbeere und Erdbeere. Der Restalkoholanteil dieses Sekts liegt bei weniger als 0,5 Volumenprozent (etwa in der Größenordnung von Traubensaft). Dadurch darf dieser Sekt lt. gesetzlicher Grundlagen als „alkoholfrei“ bezeichnet werden.

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